Notfall 117
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Am Montag, dem 18. August 2014, begeben sich die Schüler aus dem Kanton Wallis wieder auf den Schulweg.   Die Partner der Verkehrsprävention und der Strassensicherheit werden wieder erneut auf den Strassen präsent sein, um für die Sicherheit der Kinder zu sorgen. Die Kantonspolizei erinnert erneut daran, dass die Sicherheit der Kinder eine Angelegenheit von uns allen ist!  Strassenbenützer, Eltern, Lehrerschaft, Unfallpräventionsvereinigungen und die Polizei müssen sich dafür einsetzen, die körperliche Integrität der Kinder zu schützen. Die Kantonspolizei Wallis, die Gemeindepolizeien und der TCS lancieren die Präventionskampagne. Diese Nachricht wird an den Strassenrändern zu sehen sein. Ebenfalls wird sie auf den Einkaufstaschen der Migros ersichtlich sein. Die riesigen Farbstifte am Strassenrand bleiben in der Region der Schulen sichtbar. Zur ERINNERUNG: Alle Fussgänger haben Vortritt, ob sie sich vor einem Fussstreifen    befinden oder bereits darauf sind. Ihnen den Vortritt nicht zu gewähren zieht Sanktionen mit sich. Von einer Ordnungsbusse bis zum Entzug des Führerausweises.   WARUM MUSS MAN ANHALTEN? Ganz einfach, weil es den Schülern weder möglich ist, die entsprechende Geschwindigkeit eines fahrenden Fahrzeuges, noch dessen Distanz einzuschätzen. Die Schüler haben gelernt, die Strasse nur dann zu überqueren, wenn das Fahrzeug ganz angehalten hat. Wie die letzten Jahre auch zeigt sich die Polizei in einer ersten Phase präventiv in der Umgebung von Schulen, um die Strassenbenützer an das richtige Verhalten zu erinnern. Ab kommenden Mittwoch folgen repressive Aktionen. Ratschläge an die Fahrzeuglenker: Beim Annähern an einen Fussgängerstreifen, insbesondere wenn Kinder anwesend sind : –            Halten Sie immer ganz an. –            Machen Sie keine Handzeichen oder Lichtsignale, da diese die Kinder ablenken könnten. –            Beobachten Sie die Kinder auf dem Trottoir.   Ratschläge an die Eltern :  –            Wählen Sie für Ihre Kinder den sichersten Schulweg und begehen Sie ihn zusammen mehrmals, bis sie   einkorrektes Verhalten auf der Strasse aufweisen. –            Bevorzugen Sie es, sich zu Fuss fortzubewegen (das Fahrzeug sollte eine Ausnahme bleiben). –            Kleiden Sie ihre Kinder sichtbar. Für die ersten und zweiten Kindergärtner ermuntern wir sie zum Tragen der zur Verfügung gestellten Leucht-Dreiecke. –            Der Pedibus stellt eine Alternative zum Auto dar und erlaubt es den Kleinsten sich sicher und unter Aufsicht eines Erwachsenen zur Schule zu begeben. Bei Fragen zur Organisation und zu Pedibus in Ihrer Nähe können Sie jederzeit mit Fabienne Degoumois, Koordinatorin Pedibus Wallis, in Kontakt treten. (fabienne@degoumois.com)   Eltern-Taxi Erinnerung zum Gesetz: Kinder unter 150 cm müssen, bis zu einem Alter von 12 Jahren, in einem entsprechenden Kindersitz oder einer homologierten Erhöhung sitzen und korrekt gesichert sein. Dies gilt auch für die restlichen Insassen im Auto. Aufgrund des Parkplatzmangels (Parkieren auf dem Trottoir oder am Strassenbord, usw.) wird davon abgeraten, die Schüler durch die Eltern zur Schule zu fahren. Zudem stellt die ansteigende Anzahl Fahrzeuge in den Schulen für die restlichen Kinder, welche zu Fuss zur Schule laufen, eine weitere Gefahr dar. Zusätzlich gewöhnen sich Kinder von Eltern-Taxis zu wenig an die Strassenverhältnisse. Sie erkennen dadurch weniger gut die Gefahren und gehen ein erhöhtes Unfallrisiko ein, als wenn zu Fuss laufen. Um ihre Energie abzubauen, müssen sich die Kinder bewegen. Zudem fördert der Schulweg die Entwicklung des Kindes, da es soziale Verbindungen knüpfen kann.

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