Die Spezialisten des Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVZZ) in St-Maurice hielten am 5. März 2019 einen Lastwagen an. Bei der Kontrolle wurde eine Manipulation am Abgasentgiftungssystem festgestellt. Daneben hielt der Lenker nicht die vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeit ein.

Der Lastwagen, mit bulgarischer Immatrikulation wurde auf der Autobahn A9 angehalten und zu einer technischen Kontrolle ins Kompetenzzentrum geleitet. Dabei stellte die Polizei ein Gerät fest, welches am Stromkreis angeschlossen war.

Diese unerlaubte Installation bei den mit Diesel betriebenen Fahrzeugen ermöglicht es, das Abgasentgiftungssystem des Typs „AdBlue“ zu deaktivieren. Das Ausschalten des Systems diente dem Transportunternehmen dazu, Kosten bei der „AdBlue“-Flüssigkeit einzusparen. Ohne „AdBlue“ erfüllt das manipulierte Fahrzeug die Abgasvorschriften nicht mehr. Auf dieser Grundlage wird u.a. die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben.

Der Transportunternehmer musste eine Bussenkaution in Höhe von Fr. 8’370.00 hinterlegen. Das Fahrzeug wurde solange stillgelegt, bis der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt war.

Die gesetzlich vorgeschriebene maximale tägliche Lenkzeit beträgt zehn Stunden. Die Kontrolle ergab jedoch, dass der mazedonische Chauffeur insgesamt 14 Stunden und 48 Minuten gefahren ist. In einem Zeitraum von 24 Stunden ist eine Ruhezeit von mindestens neun Stunden vorgeschrieben, welcher er ebenfalls nicht eingehalten hat. Sowohl der Fahrer als auch sein Arbeitgeber wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt.

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