Kontakte
Präsident der Kommission über die Sicherheitsunternehmen Wallis
Obserstlt Benoît ANTILLE
Kantonspolizei Wallis
Postfach 626
1951 Sitten
Tel. 027 606 56 07
benoit.antille@police.vs.ch
Waffenbüro und Sicherheitsunternehmen
Fw Vincent FAVRE
Wm Yvan FOURNIER
Wm Chris Zermatten
Kantonspolizei Wallis
Postfach 626
1951 Sitten
Tel. 027 606 59 20
ces@police.vs.ch
armes@police.vs.ch
Dokumente
Gesetzliche Grundlagen
Am 1. Oktober 1999 ist der Kanton Wallis zum Konkordat über die Sicherheitsunternehmen beigetreten. Das Gesetz vom 15. Januar 2004 betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Vereinbarung zur Revision des Konkordats über die Sicherheitsunternehmen ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Weisungen
Es wurden verschiedene Weisungen für die Sicherheitsunternehmen erlassen, insbesondere in Bezug auf Ausbildung, Waffentragschein, Hundeführer, Ausführung von Aufgaben für eine Gemeinde, Konkordatsprüfung, usw
Hundeführer
Geschäften
Formulare
Nachstehend finden Sie die verschiedenen konkordatsrechtlichen Formulare, die komplett überarbeitet wurden, um allen die Arbeit zu erleichtern. Es werden nur vollständig ausgefüllte, unterzeichnete und mit allen erforderlichen Beilagen zugestellten Formulare behandelt.
Die Dokumente « Bewilligungsgesuchen beizulegende Dokumente KSU – VS » und « Hilfscheckliste KSU – VS » dürfen nicht übermittelt werden.
Verschiedene Informationen
Nachstehend finden Sie verschiedene Informationen (Prüfungsdaten, Neuheiten, usw.) sowie die Liste der im Kanton Wallis bewilligten Sicherheitsunternehmen.