Am Samstag, 1. Februar 2020 um 21:15 Uhr, wurde bei einer Radarkontrolle der Lenker eines Personenwagens mit einer Brutto-Geschwindigkeit von 122 km/h auf einem, mit 50 km/h beschränkten Abschnitt erfasst.

Wie es bei derartigen Fällen von massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeschrieben ist, wurde der Automobilist in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes (notwendige Verteidigung) einvernommen.

Beim Lenker handelt es sich um einen 34-jährigen Franzosen mit Wohnsitz im Mittelwallis. Sein Führerausweis wurde ihm auf Platz entzogen. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt.

Neben einer hohen Geldstrafe und dem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre, droht dem Lenker zudem eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Die Verkehrssicherheit ist eine prioritäre Aufgabe der Kantonspolizei. Daher wird auch weiterhin eine Strategie verfolgt, welche sich auf präventive Massnahmen und auf gezielte Repression gegen Lenker konzentriert, die andere Verkehrsteilnehmer ernsthaft gefährden.

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