Am 5. und 10. April 2025 haben die Kantonspolizei Wallis und die Regionalpolizei Zermatt E-Trottinetts angehalten, die hohe Geschwindigkeiten erreichten. Die Zweiräder wurden beschlagnahmt.
Am 5. April 2025 um 6:25 Uhr hielt die Walliser Kantonspolizei in Martinach im Rahmen einer fixen Verkehrskontrolle ein E-Trottinett an. Da das Gefährt offensichtlich nicht den gesetzlichen technischen Anforderungen entsprach, wurde es auf einer Messrolle getestet. Das Leichtmotorfahrrad erreichte eine Geschwindigkeit von 113 km/h. Der Lenker, ein 24-jähriger Ukrainer, wurde aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit sowie der zu hohen Leistung des Leichtmotorfahrrades bei den zuständigen Behörden angezeigt, während das E-Trottinett beschlagnahmt wurde.
Am 10. April 2025 um 19:30 Uhr führte die Regionalpolizei Zermatt eine ähnliche Anhaltung auf der Kantonsstrasse in Zermatt durch. Der Fall wurde der Kantonspolizei übergeben. Über die Messrolle gefahren, erreichte das E-Trottinett eine Höchstgeschwindigkeit von 126 km/h. Der Lenker, ein 42-jähriger Litauer, wurde bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSuS) sowie der Staatsanwaltschaft Oberwallis angezeigt. Das Leichtmotorfahrrad wurde ebenfalls beschlagnahmt.
Zur Erinnerung
- Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Trottinetts beträgt 20 km/h.
- Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
- E-Trottinetts müssen auf der Straße und nicht auf dem Trottoir fahren.
- Die Fahrer müssen die gleichen Regeln wie Leichmotorfahrräder einhalten.