Die ersten Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit dem Brand, der sich am 1. Januar 2026 in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana ereignete, haben zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber des Lokals geführt. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um allfällige weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten sowie die genauen Umstände dieses Brandes zu klären.

Nach Abschluss der ersten Ermittlungen, die unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis durchgeführt wurden, wurde eine Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber der Bar «Le Constellation» eröffnet. Ihnen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.

Gegen die Beschuldigten wurden keine Zwangsmassnahmen angeordnet, da die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft derzeit nicht erfüllt sind. Aktuell bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten sich dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion durch Flucht entziehen könnten. Die übrigen Kriterien, namentlich die Gefahr der Wiederholung oder der Kollusion, kommen nicht in Betracht.

Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um mögliche weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären.

Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen steht der Brandausbruch im Zusammenhang mit der Verwendung von «Fontänen». Dabei handelt es sich um nichtmetallische Hülsen, die einen funken- und flammenerzeugenden pyrotechnischen Satz enthalten und zum Stellen auf den Boden, zum Befestigen an einer Halterung oder zum Halten in der Hand vorgesehen sind.

Die ersten eingeholten Zeugenaussagen berichten von einem Feuer, das sich rasch ausbreitete und dabei viel Rauch sowie eine starke Hitzewelle entwickelte. Alles soll sich sehr schnell abgespielt haben.

Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere auf die Analyse der von der Gemeinde erhaltenen Unterlagen, die Konformität der von den Betreibern ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien, die Flucht- und Rettungswege, die vorhandenen Löschmittel sowie die Einhaltung der Brandschutzvorschriften konzentrieren.

 

Es wird daran erinnert, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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