Notfall 117
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Ab dem 1. Oktober 2016 werden die Alkoholkontrollen mit der Einführung des neuen Atemluftgerätes vereinfacht. Im Allgemeinen entfällt damit die Blutprobe.

Die vom eidgenössischen Parlament im Jahr 2012 beschlossene beweissichere Atem-Alkoholprobe im Strassenverkehr wird am 1. Oktober 2016 eingeführt. Mit diesen neuen Geräten wird nicht mehr die Quantität Alkohol im Blut gemessen, sondern die Alkoholkonzentration in der Atemluft. Auch wenn die Messmethode ändert, bleiben die Regeln unverändert. Die gemessenen Werte von 0,5 und 0,8 Promille (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut) entsprechen den Werten 0,25 und 0,4 mg/l (Milligramm pro Liter ausgeatmete Luft). Mit dem jetzigen System muss sich die betroffene Person, die einer Kontrolle unterzogen wird und das Resultat 0,8 Promille und höher ist, einer Blutprobe unterziehen. Mit der Einführung der neuen Messgeräte sind die Ergebnisse vor dem Gericht ohne Blutprobe beweiskräftig. Wenn der Verdacht auf Drogen- und/oder Medikamentenkonsum besteht oder bei medizinischen Gründen (Verletzungen, Krankheiten usw.) ist eine Blutprobe weiterhin nötig. Für die Polizeikräfte vereinfachen diese Geräte die Kontrollen. Die systematischen und teuren Blutproben lassen präzisen und direkt zur Verfügung stehenden Resultaten Platz. Dieses Verfahren ist schneller und billiger für den Betroffenen, hat ebenfalls für die Notfallstationen der Spitäler Vorteile. Sie werden in Zukunft weniger beauftragt Blutproben zu entnehmen.

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