Die Walliser Kantonspolizei wurde von der französischen Gendarmerie informiert, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger, trotz der Einschränkungen für die Einreise, ohne die erforderliche Sonderbescheinigung regelmässig angehalten werden. Zuwiderhandelnde werden mit einer Geldstrafe von 135 Euro belegt.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, erinnert die Walliser Kantonspolizei daran, dass das Reisen nach Frankreich an strenge Bedingungen geknüpft ist. Gegebenenfalls ist es unerlässlich, im Besitz der erforderlichen Sonderbescheinigung zu sein.

Informationen und Zertifikate können von der Website der französischen Regierung heruntergeladen werden:

https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus

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