Notfall 117
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Am 5. August 2014 gegen 16:30 Uhr, wurde von der Kantonspolizei, am Orte genannt „Tütsche“ bei Obergesteln, ein Personnenwagen mit hoher Geschwindigkeit angehalten.

 Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Furkastrasse zwischen Obergesteln und Ulrichen, wurde ein Personenwagen mittels eines Laser Radargeräts, mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h, anstelle der erlaubten 80 km/h, gemessen.  Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. DerFahrzeuglenker riskiert eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren.  Beim fehlbaren Fahrzeuglenker handelt es sich um einen 29-jährigen Schweizer, mit Wohnsitz im Wallis. Er wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS), verzeigt. Ihm wurde sein Führerausweis entzogen und der Personenwagen sichergestellt.

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