Notfall 117
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Am 24. Juli 2016 während der Nacht hat die Kantonspolizei vier Anhänger des FC St-Gallen mit zahlreichen verbotenen Pyros, darunter Fackeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen und verbotenen Sprays angehalten. Die Angehaltenen fuhren nach Sitten um die Pyros vor dem ersten Heimspiel vom Samstag, den 30. Juli 2016 im Stadion zu verstecken. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft verzeigt und müssen mit einem Stadionverbot rechnen. Gegen 04:00 bemerkte eine Patrouille der Kantonspolizei Wallis ein im Kanton St-Gallen immatrikulierten Personenwagen in der Nähe des Fussballstadions Tourbillon. Die Agenten haben bei der Kontrolle der vier Fahrzeuginsassen und des Personenwagens 25 Notfackeln, 16 Rauchbomben, 5 Turbo Leuchtfackeln, 25 Knallkörper und 2 Pfeffersprays entdeckt. Weiter wurden Gesichtsmasken und Handschuhe beschlagnahmt. Die Anhänger des FC St-Gallen gaben an, die Pyros in Frankreich gekauft zu haben. Sie beabsichtigten illegal ins Stadion einzudringen und das Material im Sektor „Gäste“ zu verstecken. Sie versuchten damit das Sicherheitsdispositiv des Fussballclubs, wie die Zuschauerkontrolle zu umgehen, um anschliessend im Rahmen des 1. Heimspiels des FC Sion in der Super Ligue während des Spiels vom 30. Juli 2016 die Pyros abzubrennen. Mehrere Massnahmen wurden nach der Anhaltung  der vier Anhänger getroffen. Der FC Sion hinterlegte eine Klage wegen versuchten Hausfriedensbruch und unternahm weitere Massnahmen damit gegen die Angehaltenen unverzüglich ein „Stadionverbot“ im Tourbillon ausgesprochen wird. Die Kantonspolizei hat ein Verfahren für ein Rayonverbot für die Schweiz und zwar während mehreren Jahren gegen die vier Fans  eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat eine Untersuchung wegen Verstoss gegen das Sprengstoff-  und das Waffengesetz eingeleitet. Bei den Tätern handelt es sich um vier Schweizer im Alter von 18, 20, 20 und 21 Jahren. Drei sind wohnsässig im Kanton St. Gallen, einer der Angehaltenen im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Zwei von ihnen hatten bereits Vorstrafen, einer davon bereits wegen Hooliganismus. Die Kantonspolizei Wallis lädt alle Walliserinnen und Walliser zum Beginn dieser Meisterschaft ein, mit gutem Beispiel voranzugehen und Respekt zu zeigen. Notfackeln können eine Temperatur bis zu 1000 Grad entwickeln und ernsthafte Verbrennungen verursachen und Knallkörper können zu Gehörschäden führen. Der Missbrauch von Pyros wird systematisch bei den zuständigen Justizbehörden verzeigt.  

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