In den letzten drei Monaten verzeichnete die Kantonspolizei bei Kontrollen im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in St. Maurice mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.

In elf Fällen wurden Fahrzeuglenker, darunter acht Lastwagenchauffeure, wegen Fahren mit ungültigem Führerausweis verzeigt. Zudem wurden sechs Lastwagen vorläufig stillgelegt, welche mit defekten Bremsscheiben unterwegs waren. Ein Lenker wies bei der Verkehrskontrolle eine gefälschte ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Ausweis zum Transport gefährlicher Güter) vor.

In zwei Fällen stellten die Fachspezialisten des Schwerverkehrskontrollzentrums fest, dass im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge Transporte (sog. Kabotage) innerhalb des Schweizer Zollgebiets durchgeführt hatten. Diese Binnentransporte sind grundsätzlich nur mit schweizerisch verzollten bzw. versteuerten und in der Schweiz immatrikulierten Beförderungsmitteln erlaubt.

Mitte Juli 2020 wurde auf der Autobahn A9 ein leichter Anhängerzug angehalten und ins Schwerverkehrskontrollzentrum nach St. Maurice begleitet. Bei der technischen Kontrolle stellten die Agenten eine massive Überschreitung des Gesamtgewichts des Fahrzeuges fest. Dabei wurde ein Gesamtgewicht von 6’789 kg, anstatt der zulässigen 3’500 kg registriert, was einer Überschreitung von 93.9% entspricht.

90% der obgenannten Widerhandlungen wurden auf der Ebene des internationalen Verkehrs festgestellt.

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