Wallis: Die Kantonspolizei geht aktiv gegen Verkehrsdelikte vor

Im Juni hat die Kantonspolizei Wallis im Unterwallis eine gezielte Aktion gegen Widerhandlungen im Strassenverkehr und gegen vermeidbare Lärmbelästigungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden in diesem Monat im Kanton zwei neue Raserdelikte registriert.

Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit Experten der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Wallis durchgeführt und ermöglichte eine eingehende Kontrolle von rund einem Dutzend Fahrzeugen. Dabei wurden zahlreiche technische Verstösse festgestellt, insbesondere unerlaubte Änderungen an Auspuffanlagen, aerodynamischen Zubehörteilen sowie an Bremssystemen, etwa durch unzulässig modifizierte Bremssättel.

Insgesamt wurden im Rahmen dieser Aktion 12 Strafanzeigen erstattet. Zudem wurden 8 Ordnungsbussen wegen weniger schwerwiegender, aber dennoch gesetzeswidriger Übertretungen ausgestellt.

Die Kantonspolizei Wallis erinnert daran, dass der konsequente Einsatz gegen respektloses Verhalten im Strassenverkehr sowie gegen vermeidbare Lärmbelästigungen zu ihren prioritären Aufgaben gehört. Sie handelt dabei sowohl repressiv als auch präventiv mit dem Ziel, die Sicherheit und Lebensqualität aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Zwei Raserdelikte im Juni

Am Montag, 2. Juni 2025, kurz vor Mittag, wurde ein Fahrzeug auf der Route de Riddes in Aproz mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h anstelle der erlaubten 60 km/h gemessen. Dem 21-jährigen Schweizer Lenker wurde der Führerausweis vor Ort entzogen.

Am Donnerstag, 12. Juni 2025, kurz nach 14.30 Uhr, wurde ein 35-jähriger französischer Automobilist auf der Route de la Forclaz in Trient mit 144 km/h statt der erlaubten 80 km/h registriert. Ihm wurde ein Fahrverbot für das Schweizer Staatsgebiet ausgesprochen.

Am Freitag, 20. Juni 2025, wurde in der Rue du Coteau in Sitten eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Eine 41-jährige Schweizer Lenkerin wurde mit 68 km/h statt der vorgeschriebenen 30 km/h registriert. Dieser Verstoss gilt als gravierend, erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Kriterien eines Raserdelikts.

Alle betreffenden Fahrzeuglenkenden wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie der Staatsanwaltschaft angezeigt.

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