Nach der am vergangenen Wochenende im Berner Jura illegal organisierten Rave-Party und mit dem Beginn der warmen Jahreszeit erinnert die Kantonspolizei Wallis an ihre konsequente Haltung gegenüber diesem Phänomen. Im Jahr 2024 musste sie wegen einer solchen Veranstaltung im Mittelwallis einschreiten. Dem Veranstalter wurde eine hohe Rechnung ausgestellt.
Solche von den Gemeindebehörden unbewilligten Veranstaltungen stellen ein ernsthaftes Problem für die öffentliche Ordnung dar.
Sie erfordern nicht nur den Einsatz zahlreicher Polizeikräfte, sondern verursachen auch erhebliche Lärmbelästigungen, die die Anwohner stören und die Natur schädigen, insbesondere Wälder oder Schutzgebiete, die ohne Rücksicht auf die Umwelt genutzt werden.
Die Kantonspolizei Wallis weist darauf hin, dass die Organisation nicht bewilligter Veranstaltungen strengstens verboten ist. Zuwiderhandelnde müssen mit strafrechtlichen Sanktionen, administrativen Verfahren sowie der Übernahme der Einsatzkosten rechnen. Der Veranstalter der Rave-Party, die 2024 im Zentralwallis stattfand, musste Kosten in Höhe von 7’500 Franken bezahlen.
Die Polizei appelliert an die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen und ruft die Bevölkerung dazu auf, verdächtige Vorgänge umgehend zu melden.