Wallis: Zwei Raserdelikte und ein Fall von Kabotage im Januar

Seit Beginn des Jahres hat die Kantonspolizei Wallis auf den Strassen des Kantons zwei Raserdelikte sowie einen Fall von Kabotage verzeichnet.

Im Januar führte die Kantonspolizei im Rahmen gezielter Aktionen zur Bekämpfung von Verkehrsdelikten und illegalen Personenbeförderungen verschiedene Kontrollen im gesamten Kantonsgebiet durch. Dabei wurden zwei Raserdelikte sowie ein Fall von Kabotage festgestellt.

Am Samstag, 10. Januar 2026, kurz nach 20.30 Uhr, wurde ein Fahrzeug auf der auf 60 km/h begrenzten Strecke zwischen Chippis und Bramois mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Dem 23-jährigen portugiesischen Lenker wurde der Führerausweis vor Ort entzogen. Zudem wurde ihm ein Fahrverbot für die Schweiz erteilt.

Am Sonntag, 25. Januar 2026, kurz nach 15.00 Uhr, wurde ein 32-jähriger italienischer Fahrzeuglenker auf der Route du Grand-Saint-Bernard bei Bovernier mit 151 km/h anstelle der erlaubten 80km/h gemessen. Auch ihm wurde der Führerausweis entzogen.

In beiden Fällen wurden die Lenker bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren sowie ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren.

St-Maurice: Illegale Personenbeförderung zwischen dem Val de Bagnes und dem Flughafen Genf

Am Sonntag, 25. Januar 2026, kurz vor 16.00 Uhr, hielten Einsatzkräfte des Schwerverkehrskontrollzentrums St-Maurice auf der Autobahn A9 zwischen Martinach und Lausanne ein in Deutschland immatrikuliertes Fahrzeug an.

Der 52-jährige lettische Fahrer führte einen entgeltlichen Transport von Verbier zum Flughafen Genf durch, wobei sich sechs Passagiere an Bord des Minibusses befanden.

Der Chauffeur wurde bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt angezeigt und musste zudem eine Bussengarantie in Höhe von mehreren tausend Franken hinterlegen. 

Was ist Kabotage?

Kabotage bezeichnet eine Transporttätigkeit innerhalb des Schweizer Hoheitsgebiets mit einem im Ausland immatrikulierten Fahrzeug, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Praxis ist verboten, da sie einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Schweizer Transportunternehmen darstellt, die sich an die geltenden Vorschriften halten.

Die Kantonspolizei betont die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorschriften im Personentransport, um einen fairen und gesunden Wettbewerb zu gewährleisten. Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, werden regelmässige Kontrollen durchgeführt.

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