Notfall 117
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Am Samstag, 18. April 2020 kurz nach 22:00 Uhr, wurde bei einer Radarkontrolle ein Autofahrer mit einer Brutto-Geschwindigkeit von 228 km/h auf einem mit 120 km/h begrenzten Autobahnabschnitt gemessen. Die Kantonspolizei hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin gezielte Verkehrskontrollen auf dem ganzen Kantonsgebiet durchgeführt werden.

Wie es bei derartigen Fällen von massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeschrieben ist, wurde der Lenker eines stark motorisieren SUV, ein 19-jähriger Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis, in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes (notwendige Verteidigung) einvernommen. Der Lenker hatte den Führerausweis einen Tag zuvor – nach einem Ausweisentzug von einem Monat wegen eines Verkehrsunfalls – zurückerhalten.

Der Führerausweis auf Probe wurde auf Platz entzogen. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt.

Neben einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre, droht dem Lenker zudem eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Die Walliser Kantonspolizei möchte darauf hinweisen, dass sie auch in dieser Zeit der Pandemie die bestmögliche Verkehrssicherheit im ganzen Kanton gewährleisten will. Autofahrer, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ernsthaft gefährden, müssen damit rechnen, dass gegen sie gezielte Massnahmen ergriffen werden.

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