E-Trottinetts: «Häb Sorg»

Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen. Die Kantonspolizei zeigt sich dabei unzufrieden mit dem unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benützung von E-Trottinetts.

Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Geräten reduzieren.

Tipps und Vorschriften

Übertreibe nicht – aber halte dich an die Spielregeln

 Mindestalter: ab 14 Jahren

Führerausweis: 14 – 16jährige Kategorie M  –  ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich

Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht

Benutzungsort: auf der Strasse  –  das Trottoir ist für die Fussgänger

Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit

Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett

Es wird empfohlen:

–           Schutzhelm

–           Ellbogen- / Knieschoner

–           Handgelenkschoner

–           geschlossene Schuhe

Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften

Definition:                   Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)

Geschwindigkeit:        max. 20 km/h

Leistung:                     max. 0,5 kW

Bremsen:                    eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar

Licht:

–           weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)

–           rotes Licht hinten

–           roter Rückstrahler hinten

Warnvorrichtung hörbare Glocke

Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Web-Seite: www.polizeiwallis.ch/escooter

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