Im Lauf der letzten Jahre hat die Nutzung von E-Trottinetts besonders stark zugenommen. Die Kantonspolizei zeigt sich dabei unzufrieden mit dem unsachgemässen Gebrauch von E-Trottinetts. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benützung von E-Trottinetts.
Mit der Kampagne „Häb Sorg” möchte die Kantonspolizei Wallis die Bevölkerung über die richtige Verwendung von E-Trottinetts informieren und die Zahl der Unfälle mit diesen Geräten reduzieren.
Tipps und Vorschriften
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Spielregeln
Mindestalter: ab 14 Jahren
Führerausweis: 14 – 16jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibe nicht – aber schütze dich auf deinem E-Trottinett
Es wird empfohlen:
– Schutzhelm
– Ellbogen- / Knieschoner
– Handgelenkschoner
– geschlossene Schuhe
Übertreibe nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
Definition: Ein E-Trottinett ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Leistung: max. 0,5 kW
Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
Licht:
– weisses Licht vorne (Tagfahrlicht)
– rotes Licht hinten
– roter Rückstrahler hinten
Warnvorrichtung hörbare Glocke
Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Web-Seite: www.polizeiwallis.ch/escooter