Notfall 117
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Um das 25-jährige Bestehen des OHG würdig zu begehen, fand am 6. September 2018 an der HES-SO in Siders ein Symposium mit dem Titel „Hilfe für Opfer und neue Technologien“ statt.

Zwei Mitglieder der Kantonspolizei Wallis konnten die Fragen der Teilnehmer zum Thema Cyberkriminalität beantworten; in erster Linie über die Beweissicherung und Vorbeugung.

Am 1. Januar 1993 – also vor 25 Jahren – trat das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten in Kraft.

Als Opfer im Sinne des Gesetzes und der Strafprozessordnung gilt jede Person, die infolge einer Straftat direkten körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden erlitten hat. Dies ist bei Personenschäden, Vergewaltigungen, Raubüberfällen und Verkehrsunfällen der Fall.

Um Hilfe oder Unterstützung des OHG zu erhalten, ist es nicht notwendig, dass der Täter identifiziert wird, sein Verhalten unrechtmäßig ist oder er vorsätzlich gehandelt hat. Ebenso ist es nicht notwendig, eine Strafanzeige einzureichen, um sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

Die OHG-Beratungsstellen verfügen über geeignete, vertrauliche Räumlichkeiten. Sie leisten den Opfern und ihren Angehörigen medizinische, psychologische, soziale, materielle und rechtliche Hilfe, damit sie die Folgen einer Straftat bewältigen können.

2017 wurde das OHG Wallis in 1369 Fällen zu Hilfe gebeten!

https://www.vs.ch/de/web/sas/ohgkontakte

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