Notfall 117
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Am 17. November 2020 warnte ein Automobilist auf einer Social-Media-Plattform andere Verkehrsteilnehmer vor einer Polizeikontrolle. Die Ermittlungen der Kantonspolizei führten zur Identifikation. Dem Beschuldigten droht eine Busse oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

In der Vergangenheit hat die Kantonspolizei bereits Personen wegen vergleichbarer Widerhandlungen verzeigt. In diesem Zusammenhang erinnert die Kantonspolizei daran, dass sämtliche Warnungen bzw. Ankündigungen von Verkehrskontrollen über soziale Netzwerke, mittels Lichthupen sowie Handzeichen geben oder mit Tafeln verboten sind.

Die Polizei führt auch Kontrollen durch, um ausgeschriebene Personen, Deliktsgut, Betäubungsmittel oder Vermisste zu finden.

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