Notfall 117
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Die Grenze bei Morgins ist seit dem 17. März 2020 für den Verkehr gesperrt. Grenzgänger benötigen einen Passierschein, welcher strikt kontrolliert wird.

Am 17. März 2020 hat die Eidgenössische Zollverwaltung mit Unterstützung der Kantonspolizei Wallis und der Dienststelle für Mobilität die Grenze bei Morgins geschlossen. Eine Umleitung wurde ausgeschildert.

Seit dem 19. März 2020 ist der Grenzübertritt bei Morgins nur noch für Grenzgänger, welche in der Schweiz arbeitstätig sind, möglich.

Unter strenger Aufsicht der Eidgenössischen Zollverwaltung können Grenzgänger zwischen 05:00 bis 09:00 Uhr sowie zwischen 16:00 bis 19:00 Uhr ein- bzw. ausreisen.

Mit dieser Massnahme kann sichergestellt werden, dass die in Frankreich lebenden Mitarbeitenden des Gesundheitswesens ihre Tätigkeit in den Spitälern in der Region sowie in der Westschweiz weiterführen können.

Ausserhalb dieser beiden Zeitfenster ist die Grenze bei Morgins für jegliche Ein- und Ausreise gesperrt. Die Kantonspolizei unterstützt die Eidgenössische Zollverwaltung durch regelmässige Patrouillen.

Diese Massnahme wird bis auf weiteres von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufrechterhalten.

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