Notfall 117
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Eine Versicherungsgruppe wurde am 19. Dezember 2017 Opfer eines Hackerangriffs. Die Täter gelangten in den Besitz von Kundendaten auf einer externen Festplatte. Sie wurden verhaftet.

Die Versicherungsgesellschaft hinterlegte am 21. Dezember 2017 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis eine Klage gegen unbekannt, welche eine Untersuchung eröffnete.

Am 28.12.2017 konnte die Kantonspolizei einen mutmasslichen Täter anhalten. Ein Zweiter konnte am 29. Dezember im Kanton Thurgau festgenommen werden. Bei den Tätern handelt es sich um einen 29 -jährigen Schweizer und einen
30-jährigen Mazedonier. Beide wurden in Untersuchungshaft gesetzt.

Die Untersuchungen werden weiter geführt.

Die Kantonspolizei rät:

1. Zeitnahes Patchmanagement.
2. Zwei-Faktor-Authentifizierung
3. Einschränkung der Administrator-Zugriffe auf bestimmte IP Adressen.
4. Einschränkung der Administrator-Zugriffe mittels .htaccess-Datei.
5. Absichern des Computers des Webmasters.
6. Web Application Firewall.
7. Frühzeitige Erkennung von Sicherheitslücken.

Was soll gemeldet werden?

MELANI (Melde- und Analysestelle Informationssicherung) können zum Beispiel folgende Vorfälle gemeldet werden:
• Datenzerstörung
• Unerlaubtes Eindringen in Computer-Systeme (Hacking)
• Irreführung, Betrug (Phishing, Hoaxes, usw.)

Benutzen Sie das MELANI-Meldeformular, wenn Sie in erster Linie an einer technischen Analyse solcher Vorfälle interessiert sind. Wenn Sie an einer strafrechtlichen Abklärung interessiert sind, empfehlen wir eine Meldung an die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK.

https://www.melani.admin.ch/melani/de/home.html

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