Am 28.11.2014 um 14:42, wurde auf der Hauptstrasse zwischen Niedergesteln und Raron ein Personenwagen mit 107 km/h geblitzt.

Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle wurde innerorts auf der Hauptstrasse zwischen Niedergesteln und Raron ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 107 km/h, anstelle der erlaubten 50 km/h, gemessen. Beim fehlbaren Lenker handelt es sich um einen 27-jährigen Syrer mit Wohnsitz im Oberwallis. Er wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sowie bei der Dienststelle für Strasssenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzeigt. Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt 1 Jahr, und die Höchststrafe 4 Jahre.

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