Notfall 117
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Was Ende der 90er Jahre rein zufällig bei der Anbahnung eines Teppichgeschäftes entstand, entwickelte sich zu einem Betrugsphänomen, mit welchem sich die Polizei in den letzten Jahren immer intensiver auseinandersetzen musste. Die Rede ist vom sogenannten Enkeltrick.

Der Enkeltrick an sich ist eine Form des Trickbetruges, bei welchem dem Geschädigten von einem vermeintlichen Verwandten oder aber Bekannten Geld für ein Darlehen erbettelt wird. Dabei wird dem Geschädigten oftmals eine komplizierte – ja sogar verängstigende Geschichte (Krankheit, Notlage, finanzieller Engpass) – erzählt. Diese mündet meist darin, dass der angebliche Verwandte/Bekannte einen Freund schicken muss, um das Geld oder aber andere Vermögenswerte abzuholen, da er selbst verhindert ist. Nicht selten wird das Opfer unter Zeitdruck gesetzt und es wird auf eine rasche Übergabe des Geldes gedrängt. Mit diesem Druck und den ständigen Anrufen soll verhindert werden, dass das Opfer die Zeit hat, mit jemandem über diese Angelegenheit zu sprechen, sich Rat zu holen oder aber um die Angelegenheit nochmals zu überdenken. Im Jahr 2013 erreichte der Enkeltrick in der Schweiz mit knapp vier Millionen Schweizer Franken zum Nachteil der Geschädigten ein negatives Rekordhoch. 2014 verzeichnete die Kantonspolizei  im Wallis 6 Versuche und in einem Fall wurde CHF 110’000.– an die Betrüger übergeben. In diesem Jahr 2015 wurden bereits 2 Versuche registriert. In einem weiteren Fall kam es zu einer Geldübergabe von CHF 35’000.–. Neue Variante des Enkeltricks:  Der falsche Polizist: Wenn die Täterschaft mit ihrer Überredungskunst gescheitert ist und das Opfer kein Geld geben will, erhält dieses kurze Zeit später einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten. Dieser überredet das Opfer zum Schein auf den Betrug einzugehen, um so die Betrüger fassen zu können und damit andere vor Schaden zu bewahren. Der vermeintliche Polizist bittet das Opfer darum, das Bargeld zur Verfügung zu stellen, in der Folge ein Treffen mit den Betrügern zu vereinbaren, so dass die Täterschaft schlussendlich in die Falle gelockt und verhaftet werden kann. Selbstverständlich ist auch in diesen Fällen das Geld weg. Geldüberweisung anstatt einer Bargeldübergabe: Zudem stellte die Polizei in letzter Zeit auch fest, dass den Geschädigten anstatt einer Bargeldübergabe an eine Drittperson eine Überweisung auf ein Konto vorgeschlagen wurde. In einzelnen Fällen bat der vermeintliche Bekannte sogar um die notwendigen Angaben der Bankverbindung des Opfers. Die Polizei rät: Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie einen angeblichen Verwandten am Telefon nicht sofort erkennen. Stellen Sie ihm Fragen, die nur echte Familienmitglieder richtig beantworten können. Nennen Sie niemals Namen Ihrer Verwandten am Telefon. Sagen Sie bei angeblichen Notfällen, Sie müssten erst Rücksprache halten und legen Sie einfach den Hörer auf. Dann wählen Sie eine Ihnen vertraute Nummer Ihrer Familie und überprüfen die Informationen. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Wenn Sie einem Verwandten etwas schenken wollen, dann tun Sie das immer persönlich. Geben Sie niemandem Auskünfte über Ihr Vermögen im Haus oder auf der Bank sowie Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig vorkommt oder Sie geschädigt wurden, informieren Sie sofort die Polizei (Notruf: 117) Zusätzliche Informationen zum Enkeltrick sowie wertvolle Informationen zu weiteren Betrugsdelikten finden Sie auf der Internetseite der Schweizerischen Kriminalprävention, abrufbar über www.skppsc.ch

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