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Im Zuge der Überwachung des regionalen, nationalen und internationalen Schwerverkehrs durch die Spezialisten des Schwerverkehrskompetenzzentrums (SVKZ) wurden im ersten Halbjahr 2021 mehrere gravierende Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung festgestellt. Diese wurden an die zuständigen Behörden gemeldet.

Es wurden vier Fälle von Kabotage festgestellt. Kabotage beschreibt heute den Transport (Güter oder Personen) innerhalb eines Landes mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind.

  1. Am 23. Januar 2021 wurde ein französischer Reisebus mit 24 Passagieren an Bord angehalten. Die Reisenden wurden am Flughafen Genf/GE abgeholt und nach Nendaz/VS gefahren. Es wurde eine Bussengarantie von CHF 4’120 erhoben.
  2. Am 26. Februar 2021 wurde ein in der Slowakei immatrikulierter Sattelschlepper kontrolliert. Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass der Fahrer zwischen Egerkingen/SO und Granges/VS unterwegs war. Die erhobene Bussengarantie betrug CHF 4’120.
  3. Am 12. Mai 2021 wurde ein in Serbien registrierter Sattelschlepper angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer für den Export bestimmte Fahrzeuge (Export) zwischen Montana-Village/VS und Aarau/AG transportierte. Der Lenker musste eine Bussengarantie von CHF 4’120 hinterlegen.
  4. Am 7. Juli 2021 wurde ein in Italien zugelassener Lastwagen kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass der Fahrer einen internen Transport auf Schweizer Gebiet, zwischen Les Crosets/VS und Martigny/VS, durchführte. Es wurde eine Bussengarantie von CHF 4.120 einkassiert.

Darüber hinaus wurde am 30.06.2021 ein schwerwiegender Verstoss gegen die VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strasssenfahrzeuge) festgestellt. Bei der Kontrolle eines in Portugal zugelassenen Sattelschleppers wurde ein manipuliertes AdBlue-System entdeckt. Das elektronische Gerät wurde installiert, um das Abgasentgiftungssystem zu deaktivieren. Es wurde eine Bussengarantie von CHF 8’595 erhoben.

Der nachgewiesene Zweck einer solchen Widerhandlung ist es, dem Transportunternehmen eine Menge Geld zu sparen, insbesondere dadurch, dass der Tank nicht mit AdBlue gefüllt werden muss. Darüber hinaus ermöglicht es dem Unternehmen, die geltenden Normen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und die LSVA-Zollgebühr zu umgehen, die im Zusammenhang mit den umweltschädlichen Emissionen der verschiedenen Euro-Normen erhoben werden.

Vor der Weiterfahrt mussten die in den oben genannten Fällen involvierten Fahrzeuge in verkehrsgerechten Zustand gebracht werden, und die Lenker und Betreiberfirmen wurden schließlich bei der DSUS (Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt) und bei der EZV (Eidgenössische Zollverwaltung) angezeigt. Zusätzlich setzte die EZV für den Fall von Kabotage vom 26.02.2021 die Busse auf CHF 15’500 fest.

Zur Erinnerung:

Was ist AdBlue:

AdBlue ist eine wässrige Lösung, die aus 32,5 % Harnstoff und 67,5 % demineralisiertem Wasser besteht. Durch seinen Einsatz werden 85 % der Schadstoffe (Stickoxide, NOx genannt) in Wasserdampf und harmlosen Stickstoff umgewandelt.

 Adblue wird von Fahrzeugen verwendet, die mit SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) ausgestattet sind. Alle schweren Nutzfahrzeuge, sowie Busse, die ab Oktober 2006 gebaut wurden, sind mit einem katalytischen Reduktionssystem ausgestattet, das AdBlue verwendet.

 

 

 

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