Notfall 117
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Am 24. Mai 2019 hat die Kantonspolizei einen im Ausland immatrikulierten Lastwagen angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet war. Zudem führte der Lenker zum wiederholten Mal Binnentransporte (Kabotage) in der Schweiz aus.

Eine Patrouille der Kantonspolizei führte den in Polen immatrikulierten Lastwagen nach der Anhaltung zum Schwerverkehrskompetenzzentrum (SVKZ) nach St-Maurice.

Bei der Kontrolle stellten die Spezialisten mehrere Widerhandlungen fest. Der Lastwagen, welcher Karosserieteile transportierte, war nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet. Es zeigte sich zudem, dass der Chauffeur in der Schweiz zum wiederholten Mal Binnentransporte (Kabotage) durchführte. Binnentransporte innerhalb des Schweizer Zollgebiets sind grundsätzlich nur mit schweizerisch verzollten bzw. versteuerten und in der Schweiz immatrikulierten Beförderungsmitteln erlaubt. Mit ausländischen Fahrzeugen dürfen Waren folglich nur grenzüberschreitend befördert werden (Ein- bzw. Ausfuhr).

Der Arbeitgeber des Chauffeurs musste eine Kaution in der Höhe von CHF 8’020.00 hinterlegen. Das Fahrzeug wurde stillgelegt.
Entsprechende Anzeigen erfolgen an die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie an die Eidgenössische Zollverwaltung.

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