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St-Maurice: Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei ermitteln in der Abtei von St-Maurice

Am 22. und 23. November 2023 begaben sich der Generalstaatsanwalt und Inspektoren der Kantonspolizei im Rahmen einer Voruntersuchung in die Abtei von St-Maurice.

Am 22. September 2023 eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ein Vorverfahren, um mögliche Straftaten im Wallis zu untersuchen, die nicht verjährt oder bereits behandelt worden sind und die im Bericht zum Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit der Mitte des 20. Jahrhunderts enthalten sind.

Im Zuge der Ermittlungen begaben sich der Generalstaatsanwalt und die Kantonspolizei gestern Abend und heute Morgen in die Abtei von St-Maurice. Auf freiwilliger Basis gewährte ihnen der Archivar der Abtei Zugang zu den Archiven. Ein Kanoniker wurde angehört.

Es wird daran erinnert, dass für die beschuldigten Personen während des Vorverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sie den Opfern oder allen Personen, die solche Vorfälle melden möchten, zur Verfügung steht. Sie können die Kantonspolizei über die Adresse mail@police.vs.ch kontaktieren oder einen Posten der Kantonspolizei aufsuchen. Sie können sich auch an eine OHG-Stelle (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) wenden, deren Kontaktdaten Sie hier finden: OHG-Stellen. Schliesslich können sie sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis wenden.

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