Am 17. Mai 2015 gegen 14:25, wurde von der Kantonspolizei auf der Hauptstrasse des Col de la Forclaz ein Automobilist mit hoher Geschwindigkeit angehalten. Ein Motorradfahrer wurde an derselben Stelle gegen 15:00, ebenfalls mit hoher Geschwindigkeit gemessen.
Mittels eines stationären Radargeräts wurde bei einem Automobilist auf der Hauptstrasse des Col de la Forclaz, zwischen Le Châtelard und Trient, mit einer Geschwindigkeit von 166 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h gemessen. Beim fehlbaren Lenker handelt es sich um einen 33-jährigen Franzosen. Kurz darauf wurde ein weiterer französischer Staatsangehöriger mit seinem Motorrad am selben Ort mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h, anstatt den erlaubten 80 km/h gemessen. Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Weiter wurde ihnen für unbestimmte Zeit ein Fahrverbot für die Schweiz erteilt. Einem 31-jährigen Walliser Automobilist wurde sein Führerschein auf Platz entzogen, als er mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h (ab 140 km/h Raserdelikt) gemessen wurde. Der fehlbare Lenker wird bei der Staatsanwaltschaft und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUF) verzeigt. Zur Erinnerung – Raserdelikt gelten ab folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen abzüglich der Toleranz: Mindestens 40 km/h, wo die Höchsgeschwindigkeit höchstens 30km/h beträgt 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt 60 km/h, wo die Höchsgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt 80 km/h, wo die Höchsgeschwindigkeit höchstens 80km/h beträgt