Notfall 117
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Am 29.07.2013 beging ein Raser grobe Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes. Er missachtete die polizeilichen Anweisungen und legte eine sehr gefährliche Fahrweise an den Tag. Der Fahrzeuglenker wurde verhaftet und das Fahrzeug beschlagnahmt.

Diese strafbaren Handlungen wurden von einem 25-jährigen Portugiesen, wohnhaft im Kanton Wallis, begangen. Gegen 23h00 flüchtete er in der Region Saxon mit hoher Geschwindigkeit, als eine Patrouille der Polizei ihn zwecks Kontrolle aufforderte anzuhalten. Um das Fahrzeug anhalten zu können, zog die Kantonspolizei unverzüglich in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeien und der Gendarmerie Waadt ein Dispositiv in der genannten Region sowie im Chablais auf. Das aufgezogene Dispositiv trug seine Früchte. Der mutmassliche Täter, welcher auf der Autobahn in der Nähe von St-Maurice ausgemacht wurde, konnte durch die Waadtländer Polizei angehalten werden, als er sich im parkierten Fahrzeug in Bex versteckte. Die Kantonspolizei Wallis nahm den Täter fest und führte eine Befragung durch. Anschliessend wurde er in Haft gesetzt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann mit sehr hohen Geschwindigkeiten gefahren ist. So fuhr er beispielsweise zwischen 150 km/h und 170 km/h in Fully und 120 km/h in St-Pierre-de-Clages auf einem Streckenabschnitt, welcher auf 30 km/h limitiert ist. Des Weiteren fuhr er 190 km/h auf einer Hauptstrasse, welche auf 80 km/h limitiert ist und 240 km/h auf der Autobahn A9. Durch diese extrem gefährliche Fahrweise verursachte der Raser beinahe eine Frontalkollision, als er in Fully ein Rotlicht überfuhr. Es gilt ebenfalls festzuhalten, dass diese Person ohne gültigen Führerausweis gefahren ist. Der durchgeführte Atemlufttest ergab einen positiven Wert (1.85 %o). Die Staatsanwaltschaft Unterwallis leitete umgehend eine Untersuchung ein und bestätigte seine Verhaftung. Es gilt zu erwähnen, dass bei einem solchen Gesetzesverstoss eine Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren möglich ist. Das Fahrzeug wurde für mehrere Tage beschlagnahmt. Dieses konnte anschliessend seinem eigentlichem Besitzer, einem 29-jährigen Portugiesen, zurückgegeben werden. Dieser wird wegen Überlassen eines Fahrzeuges an eine Person ohne gültigen Führerausweis verzeigt.

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