Notfall 117
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Im März 2019 reichte eine Person bei der Kantonspolizei Wallis Strafanzeige wegen Internetbetrugs ein. Im Rahmen der Ermittlungen konnte die beschuldigte Person identifiziert und insgesamt 19 Fälle mit einer Deliktssumme von CHF 5’000.00 aufgeklärt werden.

Ein 44-jähriger Franzose mit Wohnsitz im Kanton Waadt bot im Internet diverse Objekte zum Verkauf an. Trotz geleisteter Vorauszahlungen lieferte dieser die Ware nicht aus.

Unter den Geschädigten befand sich auch eine Person, welche beim Beschuldigten eine Modelleisenbahn zum Preis von CHF 159.00 erworben hatte. Nachdem diese trotz Vorauszahlung nicht ausgeliefert worden war, reichte der Geschädigte bei der Polizei Anzeige ein.

Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Kantonspolizei insgesamt 19 Betrugsfälle mit einer Deliktssumme von CHF 5’000.00 aufklären.
Der Beschuldigte wurde bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.

Die Polizei rät:

Wenn Sie mit einem unbekannten Vertriebspartner zu tun haben, seien Sie vorsichtig, wenn eine Vorauszahlung als einzige Zahlungsmethode möglich ist. Auf diese Weise bezahlen Sie die Ware, bevor Sie diese überhaupt erhalten.

Seriöse Vertriebspartner bieten verschiedene Zahlungsmethoden an, wie z. B. Zahlung per Rechnung oder per Kreditkarte oder PayPal.

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