Notfall 117
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis möchte klarstellen, dass sie zwei Klagen wegen Wahlbetrug erhalten hat. Die erste Klage wurde von der Stadtverwaltung Brig am 22. März 2017 und die zweite von der Gemeindeverwaltung Naters am 24. März 2017 eingereicht. Bis zum heutigen Datum gingen keine weiteren formellen Klagen ein.

Eine Untersuchung wegen Wahlbetrug (Art. 282 StGB) wurde eröffnet.

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