Notfall 117
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Im Herbst 2013 leiteten die Betäubungsmittel-Abteilungen der Kantonspolizei Wallis und Neuenburg diverse Untersuchungen gegen vier Personen ein, die unter Verdacht standen einen ausgiebigenDrogenhandel auszuüben.

Die getätigten Ermittlungen führten anfangs April 2014 zur Verhaftung des Haupttäters, einem 34-jährigen Belgier, mit Wohnsitz im Kanton Waadt. Er wurde bei der Übergabe von Drogen an seinen Komplizen in La Chaux-de-Fonds verhaftet.

Im Kanton Wallis wurden in Zusammenarbeit mit der Grenzwache bei einer Fahrzeugdurchsuchung mehr als 4 Kilogramm Amphetamin, gegen 3000 Ecstasy-Pillen sichergestellt. Die Drogen waren in elf geschlossenen Konservendosen, versehen mit Tomatensauce-Etiketten, verteilt.

Sein Komplize wurde festgenommen und den Justizbehörden des Kantons Neuenburg übergeben. Es handelt sich um einen 28-jährigen Walliser mit Wohnsitz im Kanton Neuenburg.

Parallel wurden zwei weitere Personen festgenommen und der Staatsanwaltschaft Wallis übergeben. Dabei handelte es sich um eine 27-jährige Walliserin und einen 33-jährigen Walliser mit Wohnsitz in den Kantonen Waadt und Freiburg.

Die Nachforschungen ergaben, dass dieses Drogennetz seit mehr als zwei Jahren aktiv war. Mehrere Wiederverkäufer die in verschiedenen Kantonen aktiv waren, konnten identifiziert und angehalten werden. Sie wurden bei den Staatsanwaltschaften der Kantone Wallis und Neuenburg verzeigt.

Die Ermittlungen ergaben, dass gegen 20 Kilogramm Amphetamin, 7000 Ecstasy-Pillen, 700 LSD Trips (Löschblatt, Filzli), 400 Gramm MDMA, sowie diverse andere Synthesedrogen in der Westschweiz in Umlauf gebracht wurden.

Der Handelswert der Ware die zum grossen Teil bei „Goa und Trance“ Veranstaltungen verkauft wurde, beläuft sich auf mehr als eine halbe Million Franken.

Die Drogen wurden direkt aus Belgien und den Niederlanden in die Schweiz eingeführt. Die Analyse der Ware ergab, dass sie einen dreifach höheren Wert aufwiesen, als die bis anhin in der Schweiz sichergestellten Drogen.

 

Gegen die beteiligten Personen wurden Gefängnistrafen zwischen 24 und 52 Monaten ausgesprochen.

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