Notfall 117
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Für die Dauer der Patrouille des Glaciers gilt auf der ganzen Strecke Zermatt-Verbier ein striktes Flugverbot für Drohnen. Dieses Verbot erstreckt sich von den Aufbauarbeiten, über die Durchführung des Rennens bis hin zum Abschluss der Abbauarbeiten.

Drohnen sind seit bereits einiger Zeit im Trend. Viele Menschen wollen damit einmalige Bilder aufnehmen. Während der Renntage sind tausende von Menschen (Streckenposten, Patrouilleure sowie Unterstützer der Athleten) auf der Strecke anzutreffen.

Der Einsatz von Drohnen über Menschenansammlungen sowie innerhalb der Flugzonen von Hubschraubern stellt jedoch ein erhebliches Risiko dar.

Das Kommando der Patrouille des Glaciers sowie die Kantonspolizei Wallis weisen deshalb auf das strikte Flugverbot für Drohnen entlang der gesamten Strecke Zermatt – Verbier hin.
Dieses Verbot trat bereits am 13. April 2018 in Kraft und dauert bis zum 27. April 2018.

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.

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