Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern

Sofortiges Verkaufs- und Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern im Wallis (F1, F2 und F3)

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen bis sehr hohen Brandgefahr hat der Staatsrat den Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1, F2 und F3 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten.

  • F1: Wunderkerzen – Rauchkugeln – Kleine Knallkörper – Kleine Tischfontänen – Bengalische Stäbchen (maximal 3 Gramm Netto-Sprengstoff)
  • F2: Raketen – Vulkane – Fontänen – Römische Kerzen – Kleine Feuerwerksbatterien. (maximal 250 Gramm Netto-Sprengstoff)
  • F3: Grosse Feuerwerksbatterien – Grosse Raketen – Grosse Vulkane (maximal 900 Gramm Netto-Sprengstoff)

Diese Massnahme gilt insbesondere anlässlich des Nationalfeiertags am 1. August. Die Kantonspolizei ist mit der Durchsetzung dieses Entscheids beauftragt.

Bitte halten Sie sich an dieses Verbot. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Sicherheit sorgen.

Den im Amtsblatt veröffentlichten Entscheid anzeigen >

Nach oben scrollen

Notfall 117

Rufnummer für Notfälle

Gendarmerieposten

Karte der Gendarmerieposten

Strassenzustand

Karte der Strassenzustände im Wallis

Notfall 117

Rufnummer für Notfälle

Gendarmerieposten

Karte der Gendarmerieposten

Strassenzustand

Karte der Strassenzustände im Wallis