Der Konsum von harter Pornografie ist ab dem 1. Juli 2014 strafbar

Die Schweiz hat das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ratifiziert und setzt es auf den 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) angepasst, darunter der Straftatbestand der Pornografie (Art. 197 StGB). Für mehr Information: http://www.cybercrime.admin.ch/content/kobik/de/home/dokumentation/informationen/2014-07-01.html

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