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Brig-Glis : E-Scooter erreicht 120 km/h

Am 28.06.2022 hielten Agenten der Kantonspolizei Wallis anlässlich einer Verkehrskontrolle einen E-Scooter an. Die Kontrolle auf der Prüfrolle ergab, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit bis zu 120 km/h erreicht. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Die Kantonspolizei Wallis erinnert aus diesem Anlass an die geltenden Vorschriften.

Gegen 23:45 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Wallis auf der Englisch-Gruss-Strasse in Glis ein Elektrotrottinett aufgrund seiner Beleuchtung auf. Bei der anschliessenden Kontrolle zeigte sich, dass der E-Scooter über eine extreme Beschleunigung verfügte. Daraufhin wurde das Gefährt sichergestellt. Eine Messung auf der Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters von 120 km/h. Dieser war mit einem Motor mit einer Leistung von 4000 Watt ausgestattet. Zum Vergleich: Ein Elektrotrottinett, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist, verfügt über eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und eine maximale Motorleistung von 500 Watt. Der 23-jährige italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Region wird wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.

Aus diesem Anlass erinnert die Kantonspolizei Wallis über:

Nutzbarer Verkehrsraum

Elektrotrottinetts müssen auf der Strasse fahren und es gelten die Verkehrsvorschriften für „Leicht-Motorfahrräder“. Es ist verboten, mit Elektrotrottinetts auf Trottoirs zu fahren.

Mindestalter / Führerschein

Um ein Elektrotrottinett zu fahren, musst du mindestens 14 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse M (Mopeds) besitzen. Ab dem erfüllten 16. Lebensjahr ist der Besitz eines Führerscheins nicht erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich, wenn ihre Kinder Elektrotrottinetts benutzen.

Fahrzeugausweis / Kontrollschild / Haftpflichtversicherung

Für Elektrotrottinetts braucht es weder einen Fahrzeugausweis noch ein Kontrollschild. Die Haftpflicht wird wie bei Fahrrädern über die Privathaftpflicht abgewickelt.

Technische Voraussetzungen

Elektrotrottinetts dürfen einen Elektromotor mit einer Leistung von höchstens 500 Watt haben. Die durch die Bauart vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 20 km/h. Fahrzeuge, die höhere Leistungswerte oder Höchstgeschwindigkeiten erreichen, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen verkehren.

Das zulässige Gesamtgewicht (einschließlich Fahrer) beträgt 200 kg und die Lenkstange muss eine Mindestbreite von 35 cm aufweisen. Die maximale Breite des (inklusive Ladung) Fahrzeugs beträgt 1 m.

Ausstattung des Fahrzeugs

Elektrische Tretroller müssen über folgende Ausstattung verfügen:

  • Bremsen:
    Zwei starke Bremsen, von denen eine auf das Vorderrad und die andere auf das Hinterrad wirkt. Fußbremsen (Federbremsen oder Flexfender-Bremsen) sind nicht erlaubt.
  • Beleuchtung:
    Nach vorne (weiß) und hinten (rot) gerichtete feste Lichter sind erforderlich.
  • Rückstrahler:
    Mindestens ein nach hinten gerichteter Rückstrahler (rot) mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 , der fest angebracht sein muss.
  • Warnvorrichtung:
    Muss mit einer Fahrradglocke ausgestattet sein. Andere Warneinrichtungen sind nicht zulässig.
  • Rückspiegel, Ständer, Pedale, Sattel:

Diese Ausrüstungsgegenstände sind nicht erforderlich.

Schutzhelm

Das Tragen eines Schutzhelms (norm EN 1078) ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Rechtliche und versicherungstechnische Folgen

Im Handel angebotene Elektrotrottinetts, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, sind meist mit dem Vermerk «Für den öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen!»  gekennzeichnet.

Sollte man dennoch in eine Kontrolle mit einem solchen nicht zugelassenen Fahrzeug geraten, muss man mit einer Anzeige rechnen, die je nach Sachverhalt empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Nicht zugelassene Fahrzeuge können zudem beschlagnahmt werden.

Im Falle eines Unfalls kann es zu einem Haftungsausschluss oder Regressforderungen kommen.

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