E-Trottinett: Kampagne «Häb Sorg»

Von März bis April wird die Kantonspolizei Wallis die Verkehrspräventionskampagne «Häb Sorg» in Bezug auf die Nutzung von E-Scootern durchführen.

 Im Lauf der letzten Jahre hat die Verkehrsdichte an E-Trottinetts stetig zugenommen. Die Kantonspolizei verzeichnet einen deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benutzung dieses Fortbewegungsmittels.

Die Kantonspolizei Wallis will die Zahl der Unfälle und Wiederhandlungen, an denen E-Trottinetts beteiligt sind, reduzieren. Mit der Kampagne «Häb Sorg» möchten wir die Bevölkerung daher über den korrekten Gebrauch informieren.

Tipps und Vorschriften

Übertreibs nicht – aber halte dich an die Spielregeln

Mindestalter           :       ab 14 Jahren

Führerausweis      :      14 – 16-Jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich         

Licht                        :      bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht

Benutzungsort      :      auf der Strasse –  das Trottoir ist für die Fussgänger

Rücksicht               :      rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit

 Übertreibs nicht – aber schütze dich auf deinem E-Scooter

–           Schutzhelm

–           Ellbogen- / Knieschoner

–           Handgelenkschoner

–           geschlossene Schuhe

Übertreibs nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften

 

Definition                  :        Ein E-Trottinett (E-Scooter) ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)

Geschwindigkeit      :       max. 20 km/h

Leistung                    :      max. 0,5 kW

Bremsen                   :      eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar

Licht                         :      weisses Licht vorne (Tagfahrlicht) rotes Licht hinten roter Rückstrahler hinten

Warnvorrichtung :       hörbare Glocke

Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Homepage: https://www.polizeiwallis.ch/escooter

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