Notfall 117
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Am 09. August 2015 gegen 10:15, hielt die Kantonspolizei innerhalb weniger Minuten zwei Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit an.  Bei einer Radarkontrolle mit einer Laserpistole zwischen Ulrichen und Obergesteln, am Orte genannt „Tüetsche“, wurde ein 54-jähriger Motorradlenker aus dem Kanton Zürich, nach Abzug der Toleranz, mit einer Geschwindigkeit von 188 km/h registriert. Der Führerausweis wurde auf der Stelle eingezogen und sein Motorrad beschlagnahmt. Einige Minuten vorher wurde ein 46-jähriger Walliser Automobilist mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h, nach Abzug der Toleranz, anstelle der signalisierten 80 km/h, gemessen. Er fuhr von Ulrichen in Richtung in Richtung Obergesteln. Seinen Führerausweis musste auch er auf der Stelle abgeben. Schwere Übertretungen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden bei der Staatsanwalt, sowie bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) verzeigt. Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Der Fahrzeuglenker riskiert eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren, sowie die die Beschlagnahmung des Fahrzeuges.

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