Notfall 117
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Am Montag, dem 17. August 2015, begeben sich die Schüler aus dem Oberwallis wieder auf den Schulweg. Die Schule im französisch sprechenden Teil unseres Kantons beginnt am 20. August.

Die Partner der Verkehrsprävention und der Strassensicherheit werden erneut auf den Strassen präsent sein, um für die Sicherheit der Kinder zu sorgen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren, wird die Kantonspolizei ihre Präsenz bei den Schulhäusern verstärken, um den Verkehrsteilnehmern das korrekte Verhalten im Strassenverkehr in Erinnerung zu rufen.

Nach der präventiven Phase folgt die repressive. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährlisten, werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und kontrolliert, ob an Fussgängerstreifen den Fussgängern der Vortritt gewährt wird.

Die Kantonspolizei erinnert erneut daran, dass die Sicherheit der Kinder eine Angelegenheit von uns allen ist!

Strassenbenützer, Eltern, Lehrerschaft, Unfallpräventionsvereinigungen und die Polizei müssen sich dafür einsetzen, die körperliche Integrität der Kinder zu schützen. Die Kantonspolizei Wallis, die Gemeindepolizeien und der TCS lancieren die Präventionskampagne. Dieses Plakat ist am Strassenrand ersichtlich. Die Stifte werden wie bereits in den vergangenen Jahren in der  Nähe von Schulareals aufgestellt.

WARUM MUSS MAN ANHALTEN ?

Ganz einfach, weil es den Schülern weder möglich ist, die entsprechende Geschwindigkeit eines fahrenden Fahrzeuges, noch dessen Distanz einzuschätzen. Die Schüler haben gelernt, die Strasse nur dann zu überqueren, wenn das Fahrzeug  stillsteht. Ratschläge an die Fahrzeuglenker: Beim Annähern an einen Fussgängerstreifen, insbesondere wenn Kinder anwesend sind: – Halten Sie immer ganz an. – Machen Sie keine Handzeichen oder Lichtsignale, da diese die Kinder   ablenken könnten. – Beobachten Sie die Kinder auf dem Trottoir Zur ERINNERUNG: Alle Fussgänger haben Vortritt, ob sie sich vor einem Fussstreifen     befinden oder bereits darauf sind. Ihnen den Vortritt nicht zu gewähren zieht Sanktionen mit sich. Von einer Ordnungsbusse bis zum Entzug des Führerausweises. Ratschläge an die Eltern : – Wählen Sie für Ihre Kinder den sichersten Schulweg und begehen Sie ihn zusammen mehrmals, bis sie ein korrektes Verhalten auf der Strasse aufweisen. – Bevorzugen Sie es, sich zu Fuss fortzubewegen (das Fahrzeug sollte eine Ausnahme bleiben). – Kleiden Sie ihre Kinder sichtbar. Für die ersten und zweiten  Kindergärtner ermuntern wir sie zum Tragen der zur Verfügung gestellten Leucht-Dreiecke. Der Pedibus stellt eine Alternative zum Auto dar und erlaubt es den Kleinsten sich sicher und unter Aufsicht eines Erwachsenen zur Schule zu begeben. Bei Fragen zur Organisation und zu Pedibus in Ihrer Nähe können Sie jederzeit mit Fabienne Degoumois, Koordinatorin Pedibus Wallis, in Kontakt treten. (fabienne@degoumois.com) Eltern-Taxi:  Erinnerung zum Gesetz: Kinder unter 150 cm müssen, bis zu einem Alter von 12 Jahren, in einem entsprechenden Kindersitz oder einer homologierten Erhöhung sitzen und korrekt gesichert sein. Dies gilt auch für die restlichen Insassen im Auto. Aufgrund des Parkplatzmangels (Parkieren auf dem Trottoir oder am Strassenbord, usw.) wird davon abgeraten, die Schüler durch die Eltern zur Schule zu fahren. Zudem stellt die ansteigende Anzahl Fahrzeuge in den Schulen für die restlichen Kinder, welche zu Fuss zur Schule laufen, eine weitere Gefahr dar. Zusätzlich gewöhnen sich Kinder von Eltern-Taxis zu wenig an die Strassenverhältnisse. Sie erkennen dadurch weniger gut die Gefahren und gehen ein erhöhtes Unfallrisiko ein, als wenn zu Fuss laufen. Um ihre Energie abzubauen, müssen sich die Kinder bewegen. Zudem fördert der Schulweg die Entwicklung des Kindes, da es soziale Verbindungen knüpfen kann.

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