Notfall 117
|

Seit Anfang des Jahres hat die Kantonspolizei mehr als zehn Fälle von betrügerischer Verwendung von „PaySafeCard“-Karten registriert, die an Kiosken und in Geschäften an der Kasse gekauft werden können. Die finanziellen Verluste sind erheblich und die Zahl der gemeldeten Fälle steigt.

Die Täter reagieren auf Anzeigen, die von ihren potenziellen Opfern auf Online-Verkaufsseiten veröffentlicht werden. Sie geben an, dass sie daran interessiert sind, den zum Verkauf angebotenen Artikel zu erwerben. Mit Hilfe verschiedener Tricks gelingt es ihnen, die Opfer zu überzeugen, eine Vorauszahlung zu leisten, z.B. für Transport, Zoll usw. Um den Geschädigten zu überzeugen, wird eine E-Mail, die ein großes Unternehmen perfekt imitiert, gesendet, um die Kostenrechnung des vermeintlichen Käufers zu untermauern und fordern den Verkäufer auf, Prepaid-Karten, wie z.B. „PaySafeCard“, zu erwerben. Die festgelegten Beträge sind nicht sehr hoch und liegen zwischen CHF. 50.00 und 400.00.

Sobald der Verkäufer einen Kostenvorschuss über eine anerkannte und seriöse Institution (PayPal, Post, Umzugsfirma) leistet, übermittelt er die Codes, die eine Belastung der Karte ermöglichen. Es wird natürlich von der Firma bestätigt, dass diese Summe nach Abschluss der Transaktion in voller Höhe an ihn zurückgezahlt wird. In einigen Fällen wird das Paket vom Verkäufer an eine falsche Adresse in der Schweiz geschickt. In diesem Fall ist es üblich, eine neue E-Mail zu erhalten, in der eine Entschuldigung formuliert wird, die eine neue Vorauszahlung erfordert, um die Lieferung des Pakets zu ermöglichen.

Seit Anfang des Jahres beläuft sich der auf diese Art und Weise betrogene Betrag auf insgesamt CHF. 16’800.

Um nicht in diese Falle zu tappen empfiehlt die Polizei:

  • Achten Sie auf die in einer E-Mail angegebenen Links. Die Links können Sie zu gefälschten Webseiten führen, die das Design des Originals ausgezeichnet imitieren.
  • Die E-Mail-Adresse des angeblichen Unternehmens sollte sorgfältig geprüft werden. Zum Beispiel: info@admin.ch oder info@abmin.ch
  • Bieten Sie dem Käufer an, die Vorauszahlung für die Lieferung der Waren selbst zu leisten.
  • Geben Sie in einer solchen Situation auf keinen Fall den Code einer Vorauszahlungskarte weiter.
  • Es gibt viele andere ausgeklügelte Techniken, um Sie um kleine Beträge zu betrügen – seien Sie vorsichtig und zögern Sie nicht, die Kantonspolizei zu informieren.

Letzte Publikationen

Archive
Nach oben scrollen

Urgences 117

Appels en cas d'urgence

Postes de police

Adresse et no de contact de postes

Etat des routes

Carte valaisanne de l'état des routes

Notfall 117

Rufnummer für Notfälle

Gendarmerieposten

Karte der Gendarmerieposten

Strassenzustand

Karte der Strassenzustände im Wallis